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Pfarrvisitationen in PETERSHAUSEN

Visitationsberichte
1560 und 1584

Vorbemerkung:
Die Visitationsberichte enthalten neben den Feststellungen zu den theologischen Kenntnissen, der Amtsführung und dem Einkommen der Priester auch Bemerkungen zur Einhaltung des Zölibats. Dass damals die Pfarrer häufig Lebensgefährtinnen und Kinder hatten, wird heute teils schockiert, teils belustigt zur Kenntnis genommen. Doch man sollte für die damalige Zeit nicht die heutigen Maßstäbe anlegen. Zwar wurde das Zölibat 1139 für die gesamte kath.Kirche erlassen, doch bis zum 30jährigen Krieg war es jedenfalls bei uns üblich, dass die Pfarrer mit einer Frau zusammenlebten und Kinder hatten. Dies wurde vom Volk anerkannt und vom Bischof (der selbst Konkubinen hatte) toleriert. Erst durch die Reformation, die den evang.Priestern das Heiraten erlaubte, änderte sich die Einstellung.
Aber nicht die Bischöfe, sondern die bayerischen Herzöge (Albrecht V. u. Wilhelm V.) setzten sich für die Einhaltung des Zölibats ein und sorgten sich um die Erhaltung des rechten Glaubens. Die Visitation 1560 war noch voll der Sorge um den rechten Glauben. Das Zölibat wurde nur nebenbei überprüft. Nach dem 1583 vom Papst erlassenen Mandat "Contra Clericos Concubinarios", waren die Landesherren befugt, nach den "Beischläferinnen" der Pfarrer zu fahnden und sie aus den Pfarrhäusern zu vertreiben. Die Visitation 1584 war u.a. eine solche Fahndung. Doch oftmals zogen die Frauen mit den Kindern für die Zeit der Visitation zu Verwandten, so wie es z.B. die Weichser Haushälterin tat.

 

Bericht über die Visitation im Jahr 1560
Bericht in heutigem Deutsch

folgt noch

 

Bericht über die Pfarrvisitation in Petershausen im Jahr 1584
durch einen Beamten des herzoglichen Rentmeisters

Adrianus Strauß ist seit 14 Jahren Pfarrvikar in Petershausen.
Er ist 15 Jahre Priester und hat 350 Kommunikanten.
Er ist zu Augsburg ordiniert. Zur Pfarr gehört keine Filiale.
Der Dekan wohnt in Hirtlbach zwei Meilen (?) von ihm entfernt.
Er (Dekan) straft sie (die Priester seines Dekanats) mit Worten (d.h. er ist sehr mild).

Zur Kirche gehören etliche gestiftete Jahrtage, die auch ordentlich verrichtet werden, ebenso wie die Wochenmesse. In der Fastenzeit ist ein Salve, sonst nie.
Es gibt keine Häretiker.

Seine Konkubine ist vor einem Jahr verstorben; das jüngste Kind steht im 7.Lebensjahr. Sodann hat er eine Dienerin gehabt, die nun in Geisenfeld lebt. Ob sie schwanger sei, weiß er nicht; doch ist ein einschlägiges Geschrei schon bis zu ihm vorgedrungen.
Der Pfarrhof ist wohl erbaut. Im Ort lebt ein "gehorsames Pfarrvölckhl".



Quellen:
Anton Landersdorfer, Das Bistum Freising in der bayerischen Visitation des Jahres 1560, 1986
Josef Brückl, Zur Durchführung des Zölibats, Amperland 1975/2

 

Kirchen und Kapellen im Landkreis Dachau - ein virtuelles Guckloch durch die verschlossene Kirchentür

 

31.12.2008