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Pfarrvisitationen in PETERSHAUSEN
Visitationsberichte
1560 und 1584
Vorbemerkung:
Die Visitationsberichte enthalten neben
den Feststellungen zu den theologischen Kenntnissen, der Amtsführung und
dem Einkommen der Priester auch Bemerkungen zur Einhaltung des Zölibats.
Dass damals die Pfarrer häufig Lebensgefährtinnen und Kinder hatten,
wird heute teils schockiert, teils belustigt zur Kenntnis genommen. Doch man
sollte für die damalige Zeit nicht die heutigen Maßstäbe anlegen.
Zwar wurde das Zölibat 1139 für die gesamte kath.Kirche erlassen,
doch bis zum 30jährigen Krieg war es jedenfalls bei uns üblich, dass
die Pfarrer mit einer Frau zusammenlebten und Kinder hatten. Dies wurde vom
Volk anerkannt und vom Bischof (der selbst Konkubinen hatte) toleriert. Erst
durch die Reformation, die den evang.Priestern das Heiraten erlaubte, änderte
sich die Einstellung.
Aber nicht die Bischöfe, sondern die bayerischen Herzöge (Albrecht
V. u. Wilhelm V.) setzten sich für die Einhaltung des Zölibats ein
und sorgten sich um die Erhaltung des rechten Glaubens. Die Visitation 1560
war noch voll der Sorge um den rechten Glauben. Das Zölibat wurde nur nebenbei
überprüft. Nach dem 1583 vom Papst erlassenen Mandat "Contra
Clericos Concubinarios", waren die Landesherren befugt, nach den "Beischläferinnen"
der Pfarrer zu fahnden und sie aus den Pfarrhäusern zu vertreiben. Die
Visitation 1584 war u.a. eine solche Fahndung. Doch oftmals zogen die Frauen
mit den Kindern für die Zeit der Visitation zu Verwandten, so wie es z.B.
die Weichser Haushälterin tat.
Bericht
über die Visitation im Jahr
1560
Bericht in heutigem Deutsch
folgt noch
Bericht
über die Pfarrvisitation in Petershausen
im Jahr 1584
durch einen Beamten des herzoglichen Rentmeisters
Adrianus Strauß ist seit 14
Jahren Pfarrvikar in Petershausen.
Er ist 15 Jahre Priester und hat 350 Kommunikanten.
Er ist zu Augsburg ordiniert. Zur Pfarr gehört keine Filiale.
Der Dekan wohnt in Hirtlbach zwei Meilen (?) von ihm entfernt.
Er (Dekan) straft sie (die Priester seines Dekanats) mit Worten
(d.h. er ist sehr mild).
Zur Kirche gehören etliche
gestiftete Jahrtage, die auch ordentlich verrichtet werden, ebenso wie die Wochenmesse.
In der Fastenzeit ist ein Salve, sonst nie.
Es gibt keine Häretiker.
Seine Konkubine ist vor einem Jahr
verstorben; das jüngste Kind steht im 7.Lebensjahr. Sodann hat er eine
Dienerin gehabt, die nun in Geisenfeld lebt. Ob sie schwanger sei, weiß
er nicht; doch ist ein einschlägiges Geschrei schon bis zu ihm vorgedrungen.
Der Pfarrhof ist wohl erbaut. Im Ort lebt ein "gehorsames Pfarrvölckhl".
Quellen:
Anton Landersdorfer, Das Bistum Freising
in der bayerischen Visitation des Jahres 1560, 1986
Josef Brückl, Zur Durchführung des Zölibats,
Amperland 1975/2
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31.12.2008