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Eünkünfte eines Haimhauser Mesners im Jahr 1691
aus: Markus Bogner, Haus- und Hofchronik von Haimhausen 1654-1955,
ver&oüml;ffentlicht 1999 u. 2006

"Der Mösmer bekommt:

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Von ainer Kündtstauff (Kindstaufe)von den ansessigen Eheleuten 4 Kreuzer, von den ledigen und unangesessenen Personen aber 20 kr.   Falls sich aber zwischen Ostern und Pfingsten aine Tauff eraignet, dann bekommt er von den hier Ansessigen 12 kr, von den Ledigen oder unangesessenen Eheleuten 40 kr.
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Wenn man zu einem Kranken mit dem hochwürdigen Guett (=geweihte Hostie) geht, 4 kr, von der heiligen letzten Oelung auch 4 kr. Wann man aber mit dem hochwürdigen Guett und heiliger letzter Oelung yber Feldt ausgeht, 12 kr.
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Von eines Verstorbenen Ersten (=Requiem) 7 kr und am Dreißigst (=Votivmesse am 30.Tag nach der Beerdigung), wanns mit ainem Seelamt gehalten werden, von jedem Gottesdienst 6, für eine Messe 4 und fürs Läuten bey der Vigil 12 kr. Nitweniger von ainer alten oder erwaxenen Person in ainer Truchen (=Sarg) zu begraben, 1 fl. Ohne Truchen (bei armen Leuten Toter nur im Leinensack) 48 kr. Von ainem Kindt 12 kr. Von ainer Votivmeß (für Gelübde udgl.) 4 kr.
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Zum Kreuzgang (=Wallfahrt) ins Taxet (Kloster Taxa beiäOdelshausen) wegen Fahnenstangen und Chorrocks zu tragen 20 kr, nach Johanneck aber 12 kr.
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Schließlich wird dem Mesner von jeder alhier eingesegneten Hochzeit das Mahlgeld gereicht.
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Im übrigen soll der Mesner die Stiften, die Söldenbehausung mit den Äckern und Wiesen peinlich inhaben und erhalten. Nichts davon verkommen lassen, verkaufen, verwexln (umtauschen) oder anders-wie nachteilig handeln
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1698 wurde der Mesner auch "Holzhey" (Waldaufseher) in den herrschaftl. Wäldern in Haimhausen, Ottershausen, Dörnbach, Pelka und in der Bernau.

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