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Hofmark in Unterweikertshofen
aus: Pankraz Fried, Die Landgerichte Dachau und Kranzberg, München 1958, Bayer.Staatsbibliothek MDZ


    Hofmark Unterweikertshofen (Kurfürstl. Ritterlehen) geschlossen
Besitzer: Grafen Khuen v. Belasi Ul 19—1763

Gegen Ende des 12. Jahrhunderts tritt ein nach (Unter-)Weikertshofen sich nennendes, freies Geschlecht ("nobiles") auf, das sich bis 1230/31 urkundlich verfolgen läßt. Im zweiten Herzogsurbar aus der Zeit um 1270 erscheinen unter dem Amte Schiltberg Abgaben aus der Vogtei, dem Sedlhof, einer Mühle und dem Pfarrwidum zu "Wickershouen". Weiter ist die Gült von acht Hofstätten "aput castrum Wickershouen" aufgeführt. Ein Hof und eine Hube zu Oberroth gehörten gleichfalls zum "Officium Weikkershouen".

Man kann daraus schließen, daß die Burg Weikertshofen beim Aussterben der Marschälle von Schiltberg 1270/80 an den oberbayerischen Herzog kam, der den weitverstreuten Lehens- und Eigenbesitz dieses Geschlechts als selbständiges Amt mit einer eigenen Hochgerichtsschranne weiterbestehen ließ. Die Marschälle von Schiltberg dürften wohl als Erben des eingangs erwähnten freien Geschlechts in den Besitz der Burg Weikertshofen gekommen sein.

Bei der oberbayerischen Landesteilung von 1310, die aber nur von kurzer Dauer war, wurde die Burg Weikertshofen zum Ingolstädter
Teil Herzog Ludwigs geschlagen. 1315 verlieh Herzog Rudolf die Burg Weikertshofen mit sämtlichen Zugehörungen Konrad dem Eisenhofer zu rechtem Lehen. Da dessen zu Weikertshofen sitzender Nachkomme Friedrich "übel hauste", wurde sie 1385 den Preysingern zu Lehen gegeben. Die oberbayerischen Herzöge kauften bald darauf die Burg Weikertshofen wieder zurück, veräußerten sie aber 1411 unter Aufrechterhaltung der Lehenseigenschaft und unter dem Vorbehalt des Öffnungsrechtes an Heinrich den Adelzhauser.

Um 1440 erscheint Weikertshofen zum ersten Mal als Hofmark. Durch die Landesteilung von 1392, bei der das Gericht Dachau dem Teilherzogtum Bayern-München, das Gericht Aichach mit Schiltberg aber dem ingolstädtischen Landesteil zugeteilt worden war, wurde der Grund für langwierige Streitigkeiten um den lehensherrlichen Besitz der Veste Weikertshofen zwischen den Münchner und Ingolstädter Herzogen gelegt.
Der Streit kam offen zum Ausbruch, als Herzog Ludwig der Gebartete (von Bayern-Ingolstadt) Ende der zwanziger Jahre des 15. Jahrhunderts alle zum Amte Schiltberg gehörigen Besitzungen, von denen auch Teile im Landgericht Dachau lagen, für seine Landesherrschaft, vor allem für sein Hochgericht, in Anspruch nehmen wollte. Herzog Ludwig klagte gegen seine oberbayerischen Vettern Ernst und Wilhelm, daß sie seine Untertanen zu Oberroth und Wenigmünchen mit Scharwerk und anderen Lasten beschwerten; die Münchner Herzoge führten dagegen an, daß diese Orte zu ihrem Landgericht Dachau gehörten. Herzog Ludwig machte dagegen wieder geltend, daß diese seine Untertanen seit eh und je in der Grafschaft Schiltberg ihr Recht gesucht hätten, bis sie durch ihn zum Gericht Aichach gezogen worden seien.
Bei Weikertshofen waren jedoch die Ansprüche Herzog Ludwigs nicht mehr so fest begründet; die Burg erscheint bereits bei der Landesteilung 1310 von Schiltberg getrennt und verblieb bei den folgenden Landesteilungen immer bei den oberbayerischen Herzögen. So entschied auch schließlich 1431 ein fünfundzwanzigköpfiges Schiedsrichterkollegium, daß die Veste Weikertshofen den oberbayerischen Herzogen gehöre.
Das bayerische Landsassengeschlecht der Adelzhauser war bis zu seinem Aussterben im Mannesstamme 1635 im Besitz der vom Herzogtum Bayern lehenbaren Veste und Hofmark Weikertshofen.
Auf
dem Erbwege gelangte die Hofmark dann an die Grafen von Preysing.
Seit 1719 erscheinen die Grafen Khuen v. Belasi ebenfalls auf dem Erbwege als Inhaber der Hofmark.
Durch Heirat wurde 1763 Freiherr Johann Franz Nonos von Mandl zu Deutenhofen Hofmarksinhaber.
Von 1787 bis 1803 war die Mandelsche Erbtochter, eine verheiratete Freifrau von Tänzl, Lehensbesitzerin von Unterweikertshofen.

Seit 1799 erscheint Graf Maximilian von Hundt, der mit einer Tochter des Freiherrn von Tänzl verheiratet war, als Lehensträger der Hofmark Unterweikertshofen. 1820 wurde die Errichtung eines lehenbaren Patrimonialgerichtes II. Klasse zu Unterweikertshofen gestattet. Die Grafen Hundt sind heute noch Besitzer des 1848 allodifizierten Ritterlehens Weikertshofen.

Unterweikertshofen im Jahre 1760 (Dorf m. Schloß),
36 Anwesn.: Hofmarksherrschaft 2 je1/1 (Sedlbauer, Jungbauer), 1/2 (Müller), 8 je 1/8 (Bäcker, Froschmayr, Kappenschneider, Metzger, Lindinger, Ehaftschmied, Ehaftbaader, Spath), 10 je 1/16 (darunter der Wirt), 11 je 1/32; St. Sebastiani- Bruderschaft Sittenbach 1/1 (Berglbauer); Kirche Unterweikertshofen 2 je 1/8 (Walkertshauser, Plabst); Pfarrei Sittenbach 1/2 (Widenbauer); Gmain: Hüthaus.
Hofmarksschloß, Garten, Bräuhaus, Ziegelstadel, Hofbau (ca. 600 Tgw.).
Filialkirche St. Gabin der Pf Sittenbach.

Guggenberg (Weiler, Gde Unterweikertshofen),
4 Anwesen.: Hofmarksherrschaft 1/1 (Lenzbauer), 1/2 (Sedlmayr), 1/8 (Hofwirt), 1/16.

Langengern (Dorf, Gde Unterweikertshofen),
16 Anw.: Hofmarksherrschaft 1/8 (Gernbauergütl), 15 je 1/32 (Tirolerhäusl, Hefenmacher-, Uhrmacher-, Straßer-, Löffelmacher-, Schneiderhäusl, Wirt, u. a.).
Einschichtige Untertanen der Hofmarksherrschaft siehe in den Orten Sittenbach (Ldg Friedberg) und Gaggers (Ldg Aichach).
Zur Hofmark Unterweikertshofen gehörten die Vogteiabgaben und die Steuer von den Gütern des Klosters Indersdorf zu Stumpfenbach (Ldg Aichach), Edenholzhausen und Weyhern, von den Gütern des Klosters Scheyern zu Walkertshofen, vom Hof des Klosters Polling zu Großberghofen, und von den Widumsgütern der Pfarrei Walkertshofen im gleichen Orte, der Pfarrei Einsbach in Wiedenzhausen, der Pfarrei Günzlhofen zu Ramertshofen und der Pfarrei Sittenbach im gleichen Orte.