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Hofmark Unterweikertshofen (Kurfürstl. Ritterlehen)
geschlossen
Besitzer: Grafen Khuen v. Belasi Ul 19—1763
Gegen
Ende des 12. Jahrhunderts tritt ein nach (Unter-)Weikertshofen
sich nennendes, freies Geschlecht ("nobiles") auf, das sich
bis 1230/31 urkundlich verfolgen läßt. Im zweiten Herzogsurbar aus der
Zeit um 1270 erscheinen unter dem Amte Schiltberg Abgaben aus der Vogtei,
dem Sedlhof, einer Mühle und dem Pfarrwidum zu "Wickershouen".
Weiter ist die Gült von acht Hofstätten "aput castrum Wickershouen"
aufgeführt. Ein Hof und eine Hube zu Oberroth gehörten gleichfalls zum
"Officium Weikkershouen".
Man kann daraus schließen, daß die Burg Weikertshofen beim Aussterben
der Marschälle von Schiltberg 1270/80 an den oberbayerischen Herzog
kam, der den weitverstreuten Lehens- und Eigenbesitz dieses Geschlechts
als selbständiges Amt mit einer eigenen Hochgerichtsschranne weiterbestehen
ließ. Die Marschälle von Schiltberg dürften wohl als Erben des eingangs
erwähnten freien Geschlechts in den Besitz der Burg Weikertshofen gekommen
sein.
Bei der oberbayerischen Landesteilung von 1310, die aber nur von
kurzer Dauer war, wurde die Burg Weikertshofen zum IngolstädterTeil
Herzog Ludwigs geschlagen. 1315 verlieh Herzog Rudolf die Burg Weikertshofen
mit sämtlichen Zugehörungen Konrad dem Eisenhofer zu rechtem Lehen. Da
dessen zu Weikertshofen sitzender Nachkomme Friedrich "übel hauste",
wurde sie 1385 den Preysingern zu Lehen gegeben. Die oberbayerischen Herzöge
kauften bald darauf die Burg Weikertshofen wieder zurück, veräußerten
sie aber 1411 unter Aufrechterhaltung der Lehenseigenschaft und unter
dem Vorbehalt des Öffnungsrechtes an Heinrich den Adelzhauser.
Um
1440 erscheint Weikertshofen zum ersten Mal als Hofmark. Durch
die Landesteilung von 1392, bei der das Gericht Dachau dem Teilherzogtum
Bayern-München, das Gericht Aichach mit Schiltberg aber dem ingolstädtischen
Landesteil zugeteilt worden war, wurde der Grund für langwierige Streitigkeiten
um den lehensherrlichen Besitz der Veste Weikertshofen zwischen den Münchner
und Ingolstädter Herzogen gelegt.
Der Streit kam offen zum Ausbruch, als Herzog Ludwig der Gebartete (von
Bayern-Ingolstadt) Ende der zwanziger Jahre des 15. Jahrhunderts alle
zum Amte Schiltberg gehörigen Besitzungen, von denen auch Teile im Landgericht
Dachau lagen, für seine Landesherrschaft, vor allem für sein Hochgericht,
in Anspruch nehmen wollte. Herzog Ludwig klagte gegen seine oberbayerischen
Vettern Ernst und Wilhelm, daß sie seine Untertanen zu Oberroth und Wenigmünchen
mit Scharwerk und anderen Lasten beschwerten; die Münchner Herzoge führten
dagegen an, daß diese Orte zu ihrem Landgericht Dachau gehörten. Herzog
Ludwig machte dagegen wieder geltend, daß diese seine Untertanen seit
eh und je in der Grafschaft Schiltberg ihr Recht gesucht hätten, bis sie
durch ihn zum Gericht Aichach gezogen worden seien.
Bei Weikertshofen waren jedoch die Ansprüche Herzog Ludwigs nicht mehr
so fest begründet; die Burg erscheint bereits bei der Landesteilung 1310
von Schiltberg getrennt und verblieb bei den folgenden Landesteilungen
immer bei den oberbayerischen Herzögen. So entschied auch schließlich
1431 ein fünfundzwanzigköpfiges Schiedsrichterkollegium, daß die Veste
Weikertshofen den oberbayerischen Herzogen gehöre.
Das bayerische Landsassengeschlecht der Adelzhauser war bis zu
seinem Aussterben im Mannesstamme 1635 im Besitz der vom Herzogtum Bayern
lehenbaren Veste und Hofmark Weikertshofen.
Auf dem
Erbwege gelangte die Hofmark dann an die Grafen von Preysing.
Seit 1719 erscheinen die Grafen Khuen v. Belasi ebenfalls auf dem
Erbwege als Inhaber der Hofmark.
Durch Heirat wurde 1763 Freiherr Johann Franz Nonos von Mandl zu
Deutenhofen Hofmarksinhaber.
Von 1787 bis 1803 war die Mandelsche Erbtochter, eine verheiratete Freifrau
von Tänzl, Lehensbesitzerin von Unterweikertshofen.
Seit 1799 erscheint Graf Maximilian von Hundt, der mit einer
Tochter des Freiherrn von Tänzl verheiratet war, als Lehensträger der
Hofmark Unterweikertshofen. 1820 wurde die Errichtung eines lehenbaren
Patrimonialgerichtes II. Klasse zu Unterweikertshofen gestattet. Die Grafen
Hundt sind heute noch Besitzer des 1848 allodifizierten Ritterlehens Weikertshofen.
Unterweikertshofen
im Jahre 1760 (Dorf m. Schloß),
36
Anwesn.: Hofmarksherrschaft 2 je1/1 (Sedlbauer, Jungbauer), 1/2 (Müller),
8 je 1/8 (Bäcker, Froschmayr, Kappenschneider, Metzger, Lindinger, Ehaftschmied,
Ehaftbaader, Spath), 10 je 1/16 (darunter der Wirt), 11 je 1/32; St. Sebastiani-
Bruderschaft Sittenbach 1/1 (Berglbauer); Kirche Unterweikertshofen 2
je 1/8 (Walkertshauser, Plabst); Pfarrei Sittenbach 1/2 (Widenbauer);
Gmain: Hüthaus.
Hofmarksschloß, Garten, Bräuhaus, Ziegelstadel, Hofbau (ca. 600 Tgw.).
Filialkirche St. Gabin der Pf Sittenbach.
Guggenberg
(Weiler, Gde Unterweikertshofen),
4 Anwesen.: Hofmarksherrschaft 1/1 (Lenzbauer), 1/2 (Sedlmayr), 1/8 (Hofwirt),
1/16.
Langengern
(Dorf, Gde Unterweikertshofen),
16 Anw.: Hofmarksherrschaft 1/8 (Gernbauergütl), 15 je 1/32 (Tirolerhäusl,
Hefenmacher-, Uhrmacher-, Straßer-, Löffelmacher-, Schneiderhäusl, Wirt,
u. a.).
Einschichtige Untertanen der Hofmarksherrschaft siehe in den Orten Sittenbach
(Ldg Friedberg) und Gaggers (Ldg Aichach).
Zur Hofmark Unterweikertshofen gehörten die Vogteiabgaben und die Steuer
von den Gütern des Klosters Indersdorf zu Stumpfenbach (Ldg Aichach),
Edenholzhausen und Weyhern, von den Gütern des Klosters Scheyern zu Walkertshofen,
vom Hof des Klosters Polling zu Großberghofen, und von den Widumsgütern
der Pfarrei Walkertshofen im gleichen Orte, der Pfarrei Einsbach in Wiedenzhausen,
der Pfarrei Günzlhofen zu Ramertshofen und der Pfarrei Sittenbach im gleichen
Orte.

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