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Die
ehem. Kapelle in Udlding

Schloss
Udlding von Michael Wening 1726
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Beschreibung der Kapelle
In
Udlding - zwischen Dachau und Mitterndorf gelegen- stand beim Zieglstadl
(Udlding-Hs.Nr.1) eine Kapelle aus dem 18.Jh.
Diese Kapelle sollte 1802 im Zuge der Säkulisation abgebrochen
werden. Gegen diese Entscheidung erhob Maria Francisca Kölle
geb. Danzer, Generallandes-Directionsrats-Ehegattin, Einspruch.
Sie begründete dies damit, dass ihre Eltern die Kapelle aus
eigenen Mitteln erbaut hätten. 01)
Zwar wurde daraufhin der staatliche Befehl zum Abbruch ausgesetzt;
doch der Besitzer des Sedelhofes und der Ziegelei, Maximilian Joseph
Reichsfreiherr von Gumppenberg, der am 14.8.1798 von Kurfürst
Karl Theodor mit dem adeligen Sitz Udlding belehnt worden war, ließ
die Kapelle dennoch schon vor 1806 abbrechen. Sie stand wohl den
umfangreichen Bauarbeiten nach dem Rückkauf der Felder und
der Renovierung des Bauernhofs mit Nebauten der Ställe im Wege.
02)
Die gesetzliche
Voraussetzung für den vorgesehenen Abriss schuf die Verordnung
vom 17. April 1802, die bestimmte, daß überzählige Gotteshäuser
abzubrechen seien und deren Baumaterial für neue Schulhäuser zweckdienlicher
anzulegen sei (Motto: Schulen statt Kirchen; allgemeine Schulpflicht),
Feldkapellen die nicht ordentlich consecrirt sind, sollen... abgebrochen,
und das Material nach den höchsten Verordnungen vorzüglich zur Reparation
oder Erbauung von Schulhäusern verwendet werden... Filialkirchen,
Nebenkirchen und Kapellen, ganz entbehrlich und zwecklos, zumals
wenn sie aus eigenen Mitteln ohne fremde Konkurrenz nicht erhalten
werden können, sollen reduziert, und die Gebäude andern
Zwecken gewidmet oder demolirt werden. 01)
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Hans Schertl

Beschreibung
des "Gefreiten Sitzes Udlding" von 1558-1799
aus dem Buch von Pankraz Fried, "Die Landgerichte Dachau und Kranzberg"
03)
Als gefreiter
Sitz (auch Edelsitz) wurde in der Rechtsgeschichte des Heiligen Römischen
Reiches ein adliges Gut oder herrschaftliches Anwesen bezeichnet, das
von bestimmten landesherrlichen Steuern, Lasten und Pflichten "gefreit"
(also befreit) war.
In der Hofmarkenbeschreibung des Landgerichts Dachau vom Jahre 1558
ist bemerkt:
"Udlding ain Sedlhof, den Haldenbergern
von München zugehörig, ist kain Hofmarch, würdet auch nit dahin
geschoben. Thuet
der paur kain Scharberch, wann aber die
gefreyten personen steurn, wirdet er neben denselben im Lanndtgericht
belegt.
Hat mein gn. Herr die Musterung".
04)
1606 ist erstmals der Münchner Bürger und Handelsmann Franz Füll
als Inhaber des Sedlhofs beglaubigt, in dessen Familie er das ganze siebzehnte
Jahrhundert über blieb. Im achtzehnten Jahrhundert findet sich der
Sedlhof Udlding im Besitz des Kurfürsten, der ihn 1746 an den Freiherrn
von Unertl "verbeständet" hatte.
1766 wird Udlding erstmals als „Sitz“ bezeichnet, den damals der kurf.
Holkammerrat und Generalkassier Georg Erasmus von Wöhrl inne
hatte. Im gleichen Jahre wurde das ruinöse Pfleghaus zu Dachau mit etwa
200 Tagwerk zugehörigem Grund als Realpertinenz mit aller Niedergerichtsbarkeit
dem Sitz Udlding einverleibt. 1768 ging der Sitz an den kurf. Hofkammerrat
Anton von Tänzer über. 1781 überließ ihn die
kurf. Hofkammer dem Hofkammerrat Freiherrn von Lafabrique.
1781 empfing ihn die Reichs-Freiherrn Max von Gumppenberg.
Udlding
(ehem. Weiler), 4 Anw.: Sitz Udlding 1/1 (Hofbau), 3 je 1/16;
Schlößchen, zu Beginn des 19. Jahrhunderts abgebrochen.
Einschichtige Güter siehe zu Mitterndorf.
Hans Schertl

Quellen:
01)
Georg Brenninger, Kirchenabbrüche
im Gebiet des Amperlandes als Folgen der Säkularisation von 1803,
Amperland 1992
02) Dr.Gerhard
Hanke, Andreas Wolfg.Stichanner als Gumpenberg'scher Verwalter in Udlding,
Amperland 1965
03)
Pankraz Fried, Die Landgerichte Dachau und Kranzberg, München 1958,
Bayer.Staatsbibliothek MDZ
04)
Die Haldenberger waren bereits
1517 im Besitz des Sedlhofes Udlding (Ger. Wolfratshausen Lit. 8 a f.
123).
Um 1400 besaßen ihn die Dachauer
von Lauterbach.
Bild: Wikipedia

18.5.2024
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